In nahezu allen Betrieben kommt es tagtäglich vor, dass Waren, Güter und Materialien aller Art oder auch Post und Pakete innerbetrieblich transportiert werden müssen. Möchte man die Fracht nicht Stück für Stück selber tragen, kommen dazu verschiedene Transportwagen zum Einsatz. Diese sind im optimalen Fall sowohl an die örtlichen Gegebenheiten, als auch an die Beschaffenheit und Größe des Transportguts angepasst.
Eine gängige Form des Transportwagens ist der Plattformwagen. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass er ähnlich einem fahrbaren Tisch, eine oder mehrere Ladeflächen bietet, die nicht weiter umrandet oder begrenzt sind. Seine Ladung ist also ohne externe Maßnahmen kaum gegen ein Herabfallen oder Herunterrutschen gesichert. Aus diesem Grund besteht für Plattformwagen im gewerblichen Einsatz die Maßgabe, für mehr Arbeitssicherheit mit Feststellbremse an einer oder mehreren Rollen ausgestattet sein zu müssen. Ein weiteres Definitionskriterium für Plattformwagen sind mindestens drei Rollen, in den allermeisten Fällen sind es derer vier. Mit nur zwei Rollen ist ein Gefährt nicht selbststehend und man spricht eher von einer Karre.
Plattformwagen ist ein Oberbegriff, unter den die meisten Transportwagen für den innerbetrieblichen Transport wie Tischwagen, Klappwagen oder Servierwagen fallen. Spricht man hingegen konkret von einem Plattformwagen, ist meistens ein Schiebebügelwagen gemeint. Es handelt sich also um einen Transportwagen mit niedriger Ladefläche, der in Abgrenzung zu einem Tischwagen mit höherer Ladefläche so bezeichnet wird.
Abhängig von seinen Aufbauten wird ein solcher Plattformwagen mit niedriger Plattform zu einem Schiebebügelwagen (offener Griffbügel), Stirnwandwagen (Holzplatte oder Drahtgitter im Griffbügel), Doppel-Stirnwandwagen (zwei solcher geschlossener Griffbügel), Dreiwandwagen (zusätzlich eine geschlossene Längsseite) , Vierwandwagen (alle Seiten geschlossen, gleich einer offenen Truhe), Klappwagen (Schiebebügelwagen mit klappbarem Bügel), Seitenbügel- oder Rungenwagen (alle Seiten offen, einzelne Griffstangen bzw. -bügel an den Plattformecken). So wie es einen Doppelstirnwandwagen gibt, ist auch ein Längswandwagen erhältlich: Hier bleiben die Stirnseiten offen, was den Transport besonders langer Gegenstände erlaubt, die vorne und/oder hinten überstehen können.
Befindet sich die Ladefläche des Transportwagens in ergonomischer Hüfthöhe, spricht man von einem Tischwagen. Auch diese gibt es in vielen Variationen. Ein zweiter niedriger Boden als Basis, gleich dem des Plattformwagens, ist bei den meisten Tischwagen vorhanden. Möglich ist auch ein dritter Zwischenboden. Wächst der Tischwagen zur Aufnahme weiterer Zwischenböden in die Höhe, spricht man von einem Etagenwagen.
Eine spezielle Form des Tischwagens ist der Servierwagen: Diese sind aus leicht abwaschbaren und rostfreien Materialien wie Edelstahl oder Kunststoff gefertigt und für den Einsatz in Küchen und der Gastronomie vorgesehen. Tischwagen mit schmalen Abmessungen und gediegener Farbgebung sind als Bürowagen für den Aktentransport gedacht. Durch bestimmte Ausstattungsmerkmale wie Stirnwände aus Drahtgitter oder Trittstufen werden Tisch- und Etagenwagen als Kommissionierwagen klassifiziert. Befinden sich unter der Tischplatte Schubladen oder Schrankfächer, ist von einem Werkstattwagen die Rede.
Tritt dabei die Transportfunktion in den Hintergrund, z.B. indem kein Griffbügel vorhanden ist, und die Rollen dienen eher dem variablen Aufstellort, handelt es sich um Rollschränke und Rolltische. Darüber hinaus können Tischwagen oder Werkstattwagen mit Blechwannen anstelle einer randlosen Plattform ausgestattet sein. Hier können Kleinteile nicht mehr herunterfallen und auch Flüssigkeiten werden aufgefangen.
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